Gültig für Käufe von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch JACTRONIC AG.
Anderslautende schriftliche, auf den Einzelfall bezogene Abmachungen ausgenommen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen bei allen Käufen unserer Waren sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen durch uns, die Jactronic AG, an Sie, den Käufer.
Wir sind bemüht, unsere Lieferfristen einzuhalten. Sofern jedoch kein fester Termin schriftlich vereinbart wurde, sind unsere angegebenen Liefertermine unverbindlich. Für jeden Fall gewähren Sie uns eine Nachlieferfrist von 30 Tagen unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen. Nutzen und Gefahr gehen in jedem Fall mit Abgang der Lieferung der Ware von uns an Sie bzw. mit der Übergabe der Ware an Sie über. Allfällige Versand- und Versicherungskosten sind durch Sie zu bezahlen.
Wir behalten uns vor, irrtümliche unrichtig angegebene Preise zu jeder Zeit zu berichtigen. Unsere Preise verstehen sich netto inklusive Mehrwertsteuer. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung ist der geschuldete Preis bar Zug um Zug gegen Aushändigung der Ware zu bezahlen. Wird Ihnen die Ware auf Ihren Wunsch und Ihre Kosten zugestellt, erfolgt die Kaufpreiszahlung durch Nachnahme. Allfällige Rechnungen sind innert 10 Tagen netto nach Fakturadatum zu bezahlen.
Kommen Sie den von uns vorgegebenen Zahlungspflichten nicht fristgemäss nach, so geraten Sie ohne Mahnung in Verzug und wir sehen uns veranlasst, ab diesem Zeitpunkt einen Verzugszins von 8% zu berechnen. Die Geltendmachung von Verrechnung oder das Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits ist ausgeschlossen.
Unabhängig von Herstellergarantien gewähren wir auf Einzelkomponenten eine Gewährleistung während 12 Monaten nach Empfangnahme der Ware, sofern der Mangel innert 3 Tagen nach Entdeckung gerügt wird. Der anerkannte Mangel wird nach unserer Wahl behoben oder das Teil ersetzt; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für einen bestimmten Verwendungszweck sowie für Daten/Software übernehmen wir keine Haftung. Gewährleistungsausschluss u. a. bei Änderungen, natürlicher Abnutzung oder fehlender Originalkaufquittung. Für Dienstleistungen haften wir bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit bis zur Hälfte des geschuldeten Betrages; weitergehende Haftung ist – soweit zulässig – ausgeschlossen.
Technische Unterlagen ausser verbindlichen Spezifikationen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Zusicherungen dar. Beratungen erfolgen – sofern nicht schriftlich vereinbart – freiwillig und ohne vertragliche Verpflichtung; eine Haftung wird nicht übernommen.
Unsere Haftung für direkte, indirekte oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Datenverlust) wird im Rahmen des Zulässigen wegbedungen.
Die Wiederausfuhr der bei uns gekauften Waren ist untersagt bzw. nur mit besonderer Ausfuhrbewilligung gestattet. Diese Verpflichtung geht mit dem Verkauf der Ware auf Sie über.
Wir dürfen Ihre Kreditwürdigkeit überprüfen. Bei Veränderung der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsverzug sind wir berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten, Vorauszahlung zu fordern oder gelieferte Ware zurückzuverlangen. Die dadurch entstehenden Kosten tragen Sie.
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, den Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen. Es besteht Mitwirkungspflicht.
Ohne unsere vorgängige Zustimmung können Ansprüche aus dem Vertrag nicht an Dritte abgetreten werden.
Es gilt schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Unterkulm.